Reise- und Vertragsbedingungen

 
Der Namen Sudden Rush ist im unten aufgeführten Text mit „SR“ abgekürzt.
1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und SR ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes SR-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf unseren Reisen beschränkt ist.
2. Zahlungsbedingungen/Buchungsablauf
Sobald SR im Besitz Ihrer Anmeldung ist erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und Rechnung über die gebuchte Leistung per Post. Der Total Rechnungsbetrag muss bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf dem Konto der Sudden Rush GmbH eingegangen sein. Nach der definitiven Buchung wird automatisch eine Anzahlung von 50% des Gesamt-Arrangement-Preises fällig. Die Restzahlung ist einen ganzen Monat vor der Abreise zu leisten. Bei Buchungen weniger als 1 Monat vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Buchungsspesen CHF 50 / EUR 40 pro Buchung. Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor Abreise wird eine Express-Gebühr von CHF 50 / EUR 40 zusätzlich zur Buchungsgebühr erhoben.
Bankverbindungen:
Für Überweisungen in Schweizer Franken:
UBS AG, Postfach, 8098 Zürich,
Bankcode 251,
BIC: UBSWCHZH80A
IBAN: CH53 0025 1251 8186 2501 UFür Überweisungen in Euro:
HVB AG, HypoVereinsbank AG, Filiale Goetheplatz, München
Bankleitzahl: 700 202 70
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE26 7002 0270 0660 7054 73

Tages-Touren in der Schweiz werden immer am Tag des Ausfluges vor Ort und „CASH“ bezahlt.

3. Annullationen und Umbuchungen
Wenn Sie eine SR-Reservation annullieren oder umbuchen, werden Ihnen folgende Spesen in Rechnung gestellt:

Bei Umbuchung bis zu 31 Tagen vor Reisebeginn wird eine Verarbeitungsgebühr von CHF 60 / EUR 52 pro Person erhoben.
Bei Annullation bis zu 31 Tagen vor Reisebeginn wird eine Gebühr von CHF 150 / EUR 125 pro Person erhoben.

Bei einer Annullation innerhalb 30 Tagen vor Reiseantritt wird Ihnen folgender Betrag in Rechnung gestellt:

30-15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Pauschalbetrages
14 – 6 Tage vor Reisebeginn: 70% des Pauschalbetrages
5 Tage bis hin zum Tag der Abreise: 100% des Pauschalbetrages

Umbuchungen innerhalb 30 Tagen vor Reisbeginn: Es wird Ihnen eine Minimalgebühr von CHF 100 / EUR 87 pro Umbuchung verrechnet. Muss die Umbuchung jedoch substantiell als Annullation oder Teil-Annullation des ursprünglich gebuchten Arrangements gewertet werden, so gelten für den annullierten Teil die obigen Annullationsbedingungen. Für die Angebote in der Schweiz entfallen bis 3 Tage vor der gebuchten Tour keine Annullations-Kosten, danach 100% des Pauschalbetrages.

4. Annullation durch SR
SR behält sich vor die Reise bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu annullieren. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den einbezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5. Obligatorische Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss obligatorisch im Besitz einer Kranken-, Unfall-, Rückreise- und Annullationsversicherung sein. Wir empfehlen Ihnen auch eine Gepäcksversicherung abzuschliessen.

6. Preisänderungen
SR muss sich vorbehalten, in bestimmten Fällen (z.B. neu eingeführte oder erhöhte Gebühren, staatlich verfügte Preiserhöhungen, Wechselkursänderungen falls größere Abweichung als 10%) die Preise anzupassen.

7. Programmänderungen
SR behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informiert SR Sie so rasch als möglich und wird sich bemühen Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

8. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa und Impfungen) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Vorschriften können der Nationalität entsprechend verschieden sein. Informieren Sie sich bitte beim zuständigen Konsulat oder zuständiger Botschaft.

9. Schadenersatzpflicht und Haftung
Als erfahrener Reiseveranstalter garantiert SR Ihnen im Rahmen Ihres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes:

– Eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Fluggesellschaften, Unterkünfte, etc.)
– Eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
– Die fachmännische Organisation Ihrer Reise

SR entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der SR Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseit vorliegt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten zurückzuführen sind. Beanstandungen und Ansprüche sind binnen einer Frist von einem Monat nach Abschluss der beim Veranstalter gebuchten Reise zu erheben.

10. Risiko
Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung eine Reise auszuwählen, welche ihrem Gesundheitszustand und persönlichen physischen Fähigkeiten entspricht. SR macht Sie darauf aufmerksam, das Abenteuerreisen, insbesondere Surf- , Helisnowboard- und Funsport-Touren, mit erhöhtem Risiko verbunden sind (Unfälle, welche zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können). Da SR keine Kontrolle über Ihre Fähigkeiten bei diesen Funsportarten hat, lehnt SR jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer tragen selber die Verantwortung und jegliche Kosten für Unfall, Todesfall oder Schaden an sich oder Drittpersonen.

11. Mehrwertsteuer
In den aufgeführten Preisen ist eine allfällige Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.

12. Anwendbarer Recht- und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und SR ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen SR können nur an deren Hauptsitz in Zürich/Schweiz angebracht werden.