Reise- und Vertragsbedingungen
"Der Namen SUDDEN RUSH ist im unten aufgeführten Text mit "SR" abgekürzt."
1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und SR ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes SR -Reiseveranstaltungsangebot betrifft. Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf unseren Reisen beschränkt ist.
2. Zahlungsbedingungen
Alle Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen. Der Totalbetrag einer Rechnung muss mindestens eine Woche vor der Abreise auf unserem Konto eingegangen sein. Die Buchung wird erst definitiv nach der Einzahlung des vollen Rechnungsbetrages. Touren in der Schweiz werden immer am Tag des Ausfluges/vor Ort "cash" bezahlt.
3. Annullationen und Umbuchungen
Wenn Sie eine SR-Reservation annullieren oder umbuchen, werden Ihnen folgende Spesen in Rechnung gestellt: Bei Umbuchung oder Annullation bis zu 31 Tagen vor Reisebeginn wird eine Verarbeitungsgebühr von sFr. 60.-- pro Person erhoben. Bei einer Annullation innerhalb 30 Tagen vor Reiseantritt wird Ihnen folgender Betrag in Rechnung gestellt:
30-15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Pauschalbetrages
14 - 1 Tage vor Reisebeginn: 70% des Pauschalbetrages
Am Tag der Abreise: 100% des Pauschalbetrages
Umbuchungen innerhalb 30 Tagen vor Reisbeginn: Es wird Ihnen eine Minimalgebühr von sFr 100.-- pro Umbuchung verrechnet. Muß die Umbuchung jedoch substantiell als Annullation oder Teil-Annullation des ursprünglich gebuchten Arrangements gewertet werden, so gelten für den annullierten Teil die obigen Annullationsbedingungen. Für die Angebote in der Schweiz entfallen bis 3 Tage vor der gebuchten Tour keine Annullations-Kosten, danach 100% des Pauschalbetrages.
4. Annullation durch SR
SR behält sich vor die Reise bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zu annullieren. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den einbezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Obligatorische Versicherungen
Jeder Teilnehmer muß obligatorisch im Besitz einer Kranken-, Unfall-, Rückreise- und Annullationsversicherung sein. Wir empfehlen Ihnen auch eine Gepäcksversicherung abzuschliessen.
6. Preisänderungen
SR muß sich vorbehalten, in bestimmten Fällen (z.B. neu eingeführte od. erhöhte Gebühren, staatlich verfügte Preiserhöhungen, Wechselkursänderungen falls größere Abweichung als 10%) die Preise anzupassen.
7. Programmänderungen
SR behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informiert SR Sie so rasch als möglich und wird sich bemühen Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
8. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Pass, Visa und Impfungen) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Vorschriften können der Nationalität entsprechend verschieden sein. Informieren Sie sich bitte beim zuständigen Konsulat oder zuständiger Botschaft.
9. Schadenersatzpflicht und Haftung
Als erfahrener Reiseveranstalter garantiert SR Ihnen im Rahmen Ihres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes:
- Eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen
(Fluggesellschaften, Unterkünfte, etc.)
- Eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses.
- Die fachmännische Organisation Ihrer Reise
SR entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der SR Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseit vorliegt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten zurückzuführen sind. Beanstandungen und Ansprüche sind binnen einer Frist von einem Monat nach Abschluss der beim Veranstalter gebuchten Reise zu erheben.
10. Risiko
Alle Teilnehmer tragen die Verantwortung eine Reise auszuwählen, welche ihrem Gesundheitszustand und persönlichen physischen Fähigkeiten entspricht. SR macht Sie darauf aufmerksam, daß Abenteuer Reisen, insbesondere Surf- , Helisnowboard- und Funsport-Touren, mit erhöhtem Risiko verbunden sind. (Unfälle, welche zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können). Da SR keine Kontrolle über Ihre Fähigkeiten bei diesen Funsportarten hat, lehnt SR jegliche Haftung ab. Alle Teilnehmer tragen selber die Verantwortung für Unfall, Todesfall oder Schaden an sich oder Drittpersonen.
11. Mehrwertsteuer
In den aufgeführten Preisen ist eine allfällige Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.
12. Anwendbarer Recht- und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und SR ist ausschließlich Schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen SR können nur an deren Hauptsitz in Zürich/Schweiz angebracht werden.
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